Qualitätsanforderungen für Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II)

Die Leistungen werden von den Mitgliedseinrichtungen nach gemeinschaftlich erarbeiteten und kontrollierten Standards im Sinne der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erbracht. 

In Anbetracht der wachsenden Bedeutung der beruflichen Teilhabe war es der BAG mbReha (Phase II) ein wichtiges Anliegen, Qualitätsanforderungen zu definieren, diese an Phase II-Einrichtungen anzulegen und bei der Neuaufnahme von Mitgliedern zu berücksichtigen.

Die vorliegende Publikation des BAG-Fachausschusses „Qualität“ stellt die Qualitätskriterien übersichtlich dar, die in der Mitgliederversammlung vom 08. Mai 2012 beschlossen wurden.

Unter Einbindung der BAG mbReha (Phase II) wurden bereits im Jahr 2011 von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) „Empfehlungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation in der Neurologie“ publiziert, die eine wesentliche Basis für qualitätsbezogene Anforderungen an medizinisch-berufliche Rehabilitationseinrichtungen in der Neurologie darstellen.