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Anpassungsmaßnahme
Die Anpassungsfortbildung dient der Aktualisierung beruflichen Wissens nach einer längeren Zeit von Arbeitsunfähigkeit und/oder Ausgliederung aus dem Arbeitsleben, in Abstimmung mit den gesundheitlichen Einschränkungen. Sie kann auch vorbereiten auf die betriebliche Umsetzung zur Erhaltung eines Arbeitsverhältnisses.
1. Inhalt/Ablauf
Die früher erworbene fachliche Qualifikation (Ausbildungswissen oder jahrelang angelerntes Praxiswissen) wird hinsichtlich der Aktualität, des Umfanges und der Qualität überprüft und angehoben.
Die Unterweisungen finden als Einzelunterweisung oder in Kleingruppen statt. Auf gesundheitliche Einschränkungen wird geachtet, mögliche technische Arbeitshilfen werden erprobt. Die enge Verknüpfung mit den therapeutischen Möglichkeiten, wie Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie sichern den Erfolg auch bei noch stärker beeinträchtigten Personen. Begleitende Betreuung durch die ärztlichen und psychologischen Fachdienste ist ebenfalls kontinuierlich sicher gestellt.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der Rehabilitationsträger werden die Aufgaben der Maßnahme auf den Einzelfall abgestimmt. In überschaubaren Gruppen werden zusätzlicher schulischer und fachtheoretischer Unterricht sowie praktische Unterweisungen durchgeführt. Dabei ist das Angebot sehr breit gefächert und reicht vom allgemeinen schulischen Grundwissen der Mathematik und Deutsch oder Grundlagenenglisch bis hin zu modernem Basiswissen der Textverarbeitung.
Darüber hinaus ist es durch die Maßnahme möglich nicht nur Wissenslücken zu schließen, sondern auch eventuell notwendige Hilfsmittel zu erproben und zu trainieren.
Ebenso selbstverständlich ist der enge Kontakt und die Abstimmung mit dem Arbeitgeber, sofern dieser noch vorhanden ist, mit dem Ziel eine individuelle Wiedereingliederung sicher zu stellen. Bei nicht vorhandenen Arbeitsplätzen sind Vermittlungspraktika vorgesehen.
2. Zielgruppe / Indikationen
Erwachsene, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen den erlernten Beruf, beziehungsweise die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und daher an der Reintegration in die Arbeitswelt scheitern.
Die gesundheitlichen Einschränkungen können bedingt sein durch:
- orthopädische Schädigungsbilder
- neurologische Einschränkungen
- psychische oder drohende psychische Behinderung
- internistische und dermatologische Erkrankungen
- Mehrfachbehinderungen
3. Dauer
Die Maßnahmedauer ist von der individuellen Fragestellung und Zielsetzung abhängig.
Sie kann 6 Wochen bis maximal 12 Monate umfassen.
4. Ergebnis
Ziel der Maßnahme ist die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Der Teilnehmer erhält eine Bescheinigung über Inhalt und erreichte Leistungsfähigkeit, der Rehabilitationsträger eine abschließende Stellungnahme zu Verlauf, Leistungsbild und den erfolgten Vermittlungsbemühungen.
5. Zugang
Wenden Sie sich an den zuständigen Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Unfallkassen usw.).
Oder an eine unserer Einrichtungen
(überarbeitete Version vom 24.03.2009)